Buchungsregelungen



Wie fast überall geht es nicht ohne einige klare Regelungen. Es ist sicher zum beiderseitigen Vorteil.

1. Mit Überweisung einer Anzahlung von 100,00 EUR innerhalb von 7 Tagen kommt ein Gastaufnahmevertrag zustande. Das Anzahlungskonto wird nach Ihrer Buchungsanfrage mitgeteilt. Der Zahlungsgrund ist Ihr Familienname. Bei Buchungen innerhalb 6 Wochen vor Reiseantritt beträgt die Anzahlung je nach Kurzfristigkeit und Buchungsdauer zwischen 50 - 100% des Mietpreises.

2. Nach Eingang der Anzahlung verpflichten wir uns Ihnen die Ferienwohnung für die angefragte Zeit zur Verfügung zu stellen. Sie erhalten eine Bestätigung.

3. Bis 6 Wochen vor Beginn Ihrer Belegungszeit können Sie die Buchung stornieren, ohne dass für Sie Kosten entstehen. Ausgenommen hiervon ist Ihre Anzahlung.

4. Treten Sie innerhalb der 6 Wochen vor Belegungsbeginn vom Gastaufnahmevertrag zurück oder reisen nicht an, so bleiben Sie verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Kann die von Ihnen nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig vergeben werden, so entfällt Ihre Verpflichtung zur Bezahlung ganz oder teilweise entsprechend der anderweitigen bzw. ersatzweisen Vergabe. Wir sichern zu, dass es für uns wichtig ist, möglichst viele zufriedene Urlauber zu haben, die uns ja vielleicht weiterempfehlen. Also werden wir um eine Weitervermietung ernsthaft bemüht sein. In solch einem Fall ist die Auslastung unserer Internetseite zu entnehmen.

5. Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung in der Regel ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr geräumt sein. Individuelle Absprachen sind möglich.

6. Wir weisen darauf hin, dass der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung, sofern sie gewünscht ist, allgemein nur bis spätestens 8 Tage nach Festbuchung möglich ist. Entsprechende Formulare können Sie über Ihre Versicherung erhalten.

7. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.